Vorteile von AHV, IV, SUVA, MV, CM

KI-Paket: für Nicht-Rentner oder Personen mit erworbenen Rechten
- Sie haben Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Hörgeräten, wenn Sie an Hörverlust leiden und das Tragen eines Hörgeräts Ihnen eindeutig dabei helfen kann, besser mit Ihren Mitmenschen zu kommunizieren.
- Der Beitrag wird Ihnen direkt in Form einer Pauschale ausgezahlt, die die Kosten für eine einfache und ausreichende Ausstattung abdeckt. Die Kosten, die durch effizientere Geräte entstehen, liegen in Ihrer Verantwortung.
- Ein auf OtorhinoDer von der KI anerkannte Aryngologe (HNO-Experte) muss Ihren Hörverlust festgestellt und eine Diagnose gestellt haben.
- Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird Ihnen das Paket für ein einzelnes Gerät (monaurale Anpassung) oder für zwei Geräte (binaurale Anpassung) vergütet.
- CHF 840.– für die monaurale Anpassung
- CHF 1’650.– für die binaurale Anpassung
- Die Pauschale für die Erneuerung Ihrer Hörgeräte kann alle 6 Jahre beantragt werden.
*In Ausnahmefällen und ganz besonderen Fällen können Sie eine höhere Erstattung Ihrer Hörgeräte gemäß den von der KI genau definierten audiologischen Kriterien beantragen.
AVS-Pakete: für Rentner
- Sie haben Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Hörgeräten, wenn Sie einen Hörverlust von mindestens 35 % haben
- Dieser Beitrag wird in Form einer Pauschale direkt an Sie ausgezahlt und deckt 75 % der Kosten einer einfachen und ausreichenden Ausstattung ab. Die Kosten, die durch effizientere Geräte entstehen, liegen in Ihrer Verantwortung.
- Ein Arzt, der sich auf OtorhinolVon der KI anerkannter Aryngologe (HNO-Experte) muss den Hörverlust festgestellt und eine Diagnose gestellt haben.
- Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird die Pauschale für ein einzelnes Gerät (monaurale Anpassung) oder für zwei Geräte (binaurale Anpassung) vergütet.
- CHF 630.– für die monaurale Anpassung
- CHF 1.237,50 für die binaurale Anpassung
- Die Pauschale für die Erneuerung Ihrer Hörgeräte kann alle 5 Jahre beantragt werden.

SUVA/AM-Pakete
- Sie haben Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Hörgeräten, wenn Sie einen Hörverlust haben, der auf einen Unfall zurückzuführen ist, und das Tragen eines Hörgeräts kann Ihnen eindeutig dabei helfen, besser mit Ihren Mitmenschen zu kommunizieren. li>
- Die Anfrage muss an die KI gerichtet werden. Ist der Schaden auf einen Unfall oder im Rahmen der Armee zurückzuführen, übermittelt die KI die Akte an die entsprechende Versicherung.
- Der Beitrag wird direkt von SUVA/AM an den Hörakustiker gezahlt, die Preisdifferenz für ein leistungsfähigeres Gerät liegt in Ihrer Verantwortung.
- Ein Arzt, der sich auf OtorhinolDer von der KI anerkannte Aryngologe (HNO-Experte) muss den Hörverlust festgestellt und eine Diagnose gestellt haben.
- Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird die Pauschale für ein einzelnes Gerät (monaurale Anpassung) oder für zwei Geräte (binaurale Anpassung) vergütet.
- CHF 1.293,– für eine einfache monaurale Anpassung
- CHF 1’865.– für komplexe monaurale Anpassung
- CHF 2.020,– für eine einfache binaurale Anpassung
- CHF 2.972,– für komplexe binaurale Anpassung
- Die Pauschale für die Erneuerung Ihrer Hörgeräte kann alle 6 Jahre beantragt werden
Krankenversicherungsleistungen (CM)
- Es gibt keine Rückerstattung durch die Grundversicherung.
- Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden und sie nach den mit Ihrer Zusatzversicherung verbundenen Leistungen zu fragen.
- Gegebenenfalls müssen Sie den gesamten Betrag auf Ihre Kosten bezahlen und der CM zahlt Ihnen den gewährten Betrag direkt aus.